AKTUEllES

 

PFOA-Verordnung

Am 04.07.2020 trat das Verbot von Perfluoroctansäure (PFOA) gemäß der Verordnung (EU) 2019/1021 (POP-Verordnung) in der Europäischen Union in Kraft.

Ausnahmeregelungen gelten für Feuerlöschschäume gemäß Anhang I Teil A der oben genannten Verordnung unter bestimmten Bedingungen bis 04.07.2025.

Ab dem 05.07.2025 ist die Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen von Feuerlöschschäumen mit PFOA, ihrer Salze und PFOA-verwandter Verbindungen generell verboten!

Wir empfehlen Ihnen dringend, schon heute mit der Umsetzung dieser Verordnung zu beginnen.

Als Alternative können wir Ihnen im Moment unseren neu zugelassenen Schaumlöscher vom Typ 6D-BioPlus (9LE, Rating 21A / 144B) anbieten.


 

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Soweit muss es nicht kommen!

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